Die Akten des Rates des Komitates Békés 1950–1990

Inhaltsresümee

 
Das Verwaltungssystem nach Sowjetmuster in Ungarn nach dem zweiten Weltkrieg wurde im Sommer des Jahres 1950 organisiert. Die am 20 August 1949 veröffentlichte Verfassung (das Gesetz Nr. XX. vom Jahre 1949) stellte den Rechtsgrund der Umänderung der Verwaltung. Die lokalen Organe der Staatsmacht wurden laut der Verfassung die Komitats-, Landbezirks, Stadt- und Gemeinderäte. Für die Gründung und Funktion von denen sorgte das Gesetz Nr. I. vom Jahre 1950, das Ratsgesetz, und seine Durchführungsbestimmungen. Erstens wurde die Gründung der Komitatsräte für 15sten Juli 1950 vorgeschrieben.

Die konstituierende Sitzung des Rates des Komitates Békés wurde auch in diesem Tag in Békéscsaba abgehalten. Die Mitglieder des da gegründeten Komitatsrates wurden nicht durch Wahl, sondern durch Delegierung von der Organen der Ungarischen Unabhängigkeitsvolksfront in die Körperschaft geschickt.

Der Gründung des Komitatsrates vorangehend, ab 16ten März 1950 zog der Sitz des Komitates Békés von Gyula nach Békéscsaba und an seinem Bereich wurden von den Nachbarkomitaten mehr Landbezirke und Gemeinden angeschlossen.

In der konstituierenden Sitzung des Rates des Komitates Békés wurden das Exekutivkomitee und die Ratsbeamten, mit dem Vorsitzenden des Exekutivkomitees an der Spitze, gewählt. Dessen vorangehend wurden die Abteilungen des Komitatsrates organisiert, um die Fachverwaltungsaufgaben zu erfüllen. Auf allem Gebiet der Verwaltung wurde der Aufgabenbereich der vorherigen Verwaltungsorgane durch die Abteilungen übernommen. Bis 1954 arbeiteten diese Abteilungen als die Organe des Exekutivkomitees, da bekamen sie selbstständige Amtsbefugnis.

Der erste Ratswahlakt wurde am 22sten Oktober durchgeführt und danach konstituierten sich alle Räte aus gewählten Mitgliedern. Später sorgten die regel-mäßigen Wahlakte für die kontinuierliche Funktion der Räte.

Das neue System weichte von der Verwaltung der bürgerlichen Zeit sowohl im Geist als auch im Apparat und im Praxis wesentlich ab. Die lokalen Behörden der staatlichen Organe wurden in die Ratsabteilungen geschmolzen, die Selbstver-waltungstätigkeit verkümmerte im Praxis der Räte, denn alle Körperschaftsorgane und Fachverwaltungsorgane erfüllten ihre Aufgaben in doppelter Unterordnung.

1954 gab das zweite Ratsgesetz dem Rat schon eine größere Selbstständigkeit, unter anderen dadurch, daß das Recht des Exekutivkomitees in der Pause der Ratssitzungen für den Rat Entscheidungen treffen zu dürfen, aufgehoben wurde.

In der Zeit der Revolution von 1956 arbeitete der Rat des Komitates Békés, bloß seine kompromittierten Führer flüchteten weg und sie kehrten nur da zurück, als die frühere Ordnung mit sowjetischer Hilfe wiederhergestellt wurde.

1971 ermöglichte das dritte Ratsgesetz viel mehr Flexibilität in der Ratsarbeit.

Der Rat spielte auch in dem Komitat eine größere Rolle als früher, seine

Organisation und Tätigkeit wurden in einem von ihm selbst zusammengesetzten Statut festgelegt. Seit dem 1960-er Jahren wurden zahlreiche neue Großgemeinden und Städte im Komitat Békés zustande gekommen. Ab 1984 erloschen die Landbezirke, statt deren wurden Gemeinden in der Stadtumgebungen organisiert. Ab 1sten Januar 1988 gelangen alle Gemeinden des Komitates direkt in den Wirkungskreis der Komitats-führung.

Die Ratsabteilungen wurden bis den Herbst 1990, bis die Einstellung des Komitatsrates, mehrmals umorganisiert. Die Akten des Rates, des Exekutivkomitees, des Sekretariates, der Landwirtschafts-, Industrie-, Handels-, Bau-, Verkehrs-, Kultur- und Erfassungsabteilungen, als die wichtigen Quellen der Geschichteforschung, gerieten in das Archiv des Komitates Békés.


Fordítás: dr. Hursán Ágnes



A címlapon a megyei tanács épülete 1967-ben (Esztergály Keve felvétele)