Aus den Wiener Archiven ausgelieferten Schriften

Aus Wien ausgelieferte Dokumente (Sektion I)

Aufgrund des Badener Abkommens 1926 zwischen der ungarischen und der österreichischen Regierung gelangten Dokumente 1927 aus Wien nach Budapest, die nach der Provenienz Ungarn hingehören, und wurden in einer selbständigen Sektion deponiert. Später wurden im Ungarischen Staatsarchiv die Bestände, die in anderen Dokumentsgruppen zu unterbringen waren, ausgewählt und anderswo eingeordnet. Die übriggebliebenen Dokumente wurden je nach Themen eingeteilt: Urkunden, Urkunden- und Dokumentskopien, Register von Gutsverwaltungsdokumenten, Verlassenschaften, Dokumente inbezug auf die ungarische Hofhaltung, ungarnbezügene Dokumente des Kabinettsarchivs und der höfischen Behörden, Landtagsdokumente, usw.

Die sog. Kollár-Sammlung besitzt einen paarlosen Quellenwert wegen ihrer mittelalterlichen Urkunden- und Gesetzabschriften.

Die Sprache der Dokumente ist Latein und Deutsch, wenigen Teils Ungarisch.

Die Forschung wird durch online-Verzeichnisse (E-archivum) unterstützt.

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