Archivum Regnicolaris

Regnicolararchiv (Sektion N)

In dem aufgrund des Gesetzes XLV. vom Jahre 1723 aufgestellten Regnicolararchiv wurden die Dokumente der ordentlichen Grossrichters des Landes, und der Landtage, und andere Verwaltungs- und Rechtsverfahrensdokumente zusammengesammlet. Das ständische Regnicolararchiv beinhaltet auch heute drei Archive.

1./ Archivum Palatinale

Das Archiv des Palatins enthält die Dokumente der zwischen 1554 und 1848 funktionierenden Palatine, bzw. der königlichen Statthalter. Das Material läuft nicht ununterbrochen, und ist auch nicht vollkommen, denn die offiziellen Dokumente der Palatine - besonders im 16-17. Jh. - blieb teilweise in ihren Familienarchiven, oder wurden teils zunichte. Die Ordnung der Dokumente ändert sich je nach dem Palatin: am häufigsten liegen die Schriftstücke nach Themen gruppiert.

Die reichste Sammlung des Palatinalarchivs bilden die Dokumente des Palatin-Erzherzogs Joseph, die zu den Landtagen zwischen 1796 und 1844, der Finanzkrise 1811, den französischen Kriegen, den Resurrectionen, und den allgemeinen Verwaltunsangelegenheiten eine reichliche Quelle bieten. Eine Grundquelle der Familien- und Ortsgeschichte ist die Landeskonskription von 1828 über die Steuerzahlenden in Ungarn, Kroatien und der Littorale, die die steuerzahlende Bevölkerung nach Komitaten, darin alphabetisch aufzeichnet, im weiteren dient sie auch mit mehr Informationen über die Erträgnisse, die Einkünfte, den Viehbestand, usw.

Die Sprache der Dokumente ist Latein und Deutsch, kleinen Teils Ungarisch. Die Forschung wird durch ein Repertorium, handschriftliche Register und zeitgenössische Indices unterstützt.

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2./ Archivum Judicum Curiae

Das Archiv bewahrt die Dokumente der Gerichts- und glaubwürdige Tätigkeit ausübenden Landesrichter auf, die nach dem Palatin die zweite öffentlichrechtliche Würde des Landes war. Das Material fliesst zeitlich nicht ununterbrochen: aus den Dokumenten der zwischen 1605 und 1655 funktionierenden Landesrichter gelangte nichts ins Regnicolararchiv. Der innere Aufbau der Schriftstücke ändert sich je nach Landesrichter, am häufigsten liegen die Dokumente nach Themen gruppiert.

Die Sprache der Dokumente ist Latein und Deutsch, kleinen Teils Ungarisch. Die Forschung wird durch ein Repertorium, und zeitgenössische Register und Indices unterstützt.

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3./ Archivum Regni

Das Archivum Regni (Archiv des ständischen Landes) wurde Anfang des 18. Jahrhunderts, paralell mit dem Ausbau der Habsburgischen Zentralbehörde in Verteidigung der ständischen Rechte und Privilegien, und der verschiedenen ständischen Organen (Landtage) zustandegebracht. Den bedeutendsten Teil des Archivs machen die Dokumente der in Verwaltungs-, Wirtschafts-, Schulwesens-, und Justizfragen delegierten Landtagskommissionen aus. Neben den Dokumenten des Nationalmuseums, der Akademie der Wissenschaften, der Kettenbrücke liegen hier Friedensverträge, Grenzorganisierungsakten, Landeskonskriptionen.

Einen speziellen Quellenwert besitzt der die zwischen 1267 und 1997 entstandenen orginalen Gesetze und Verordnungen enthaltende Bestand. Eine weitere wertvolle Quelle bilden die Landeskonskriptionen von 1715 und 1720 (inbezug auf Ungarn ohne Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien) für die Familien- und Ortsgeschichte, die Konskriptionen geben je nach Komitaten, darin nach Kreisen und Siedlungen die steuerzahlende Bevölkerung, und die Wirtschaftsverhältnisse an.

Die Sprache der Dokumente ist Latein und Ungarisch. Die Forschung wird durch ein Repertorium, handschriftliche Register und Indices unterstützt. Zur Landeskonskription 1715 steht eine Databasis zur Verfügung.

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