FAQ

Den Nachlass meiens Grossvaters möchte ich nach Ungarn zurückbringen. Wie kann ich es tun?

Sie haben die Möglichkeit, dass Sie die Dokumente für 25 bzw. 50 Jahre als Repositorium in unser Archiv eingeben. Wir können für eine kürzere oder längere Zeit kein Repositorium annehmen. Das Ungarische Staatsarchiv schliesst mit Ihnen einen Repositoriumsvertrag, in dem Sie bestimmen können, unter welchen Umständen oder mit welchen Genehmigungen die Dokumente erforscht werden können. Sie müssen den Zugang des Archivars auf jeden Fall sichern. Während der Repositoriumsfrist bleiben die Dokumente in Ihrem Besitz. Wenn die Frist abläuft, dann können Sie oder Ihr Familienmitglieder die Dokumente mitnehmen, oder mit dem Archiv einen Schenkungsvertrag schliessen, danach gehen die Dokumente in den Besitz des Archivs über.
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