Forschungsdienst

Wer kann in dem Ungarischen Staatsarchiv Forschungen machen?

Wie kann man in dem Ungarischen Staatsarchiv forschen?

Wie kann man um Dokumentenvorbereitung bitten?

Wie kann man in den Lesesälen Dokumente bestellen?

Wie lange dauert die Dokumentenvorbereitung?

Wie kann man die bestellten Dokumente übernehmen und zurückgeben?

Wichtigste Informationen über die Regelung der Lesesäle

Wie und in welchen Fällen kann muss ein Forscher um Genehmigung zur Froschung von Originaldokumenten bitten?

Eventulle Forschungsbeschränkungen

 

 

Wer kann in dem Ungarischen Staatsarchiv Forschungen machen?

In dem Ungarischen Staatsarchiv kann ein jeder ohne Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit, des Berufs und des Alters frei und kostenlos forschen . Dieses Recht kann aber nur ausgeübt werden, bis das öffentliche Interesse und die Rechte anderer Personen beachtet werden. Das Archiv muss alles Mögliche für die Sicherung des Archivgutes auf eine längere Persepektive tun, und seine gesetzlich geregelte Pflicht ist der Schutz der persönlichen Daten. In dessen Interesse ist die Forschung von einigen besonders wertvollen, oder oftgeforschten Dokumentengruppen nur in Kopien genehmigt, und die Einsichtnahme in die aus Datenschutzgründen unter Forschungsbeschränkung stehenden Dokumente ist an die Bedingugnen der Rechtsvorschriften gebunden. Die Bedingungen der Archivforschung sind durch das Archivgesetz geregelt.

 

Wie kann man in dem Ungarischen Staatsarchiv forschen?

Vor dem Beginn der Forschung ist es zweckmässig, sich zu erkundigen, ob das Ungarische Staatsarchiv Archivgut bezüglich des gesuchten Themas aufbewahrt. In der Orientierung können die FAQ, die Informationen über die Menüpunkte Familingeschichte und Dokumentenbeschreibung, bzw. die Mitarbeiter des Informationsbüros helfen.

Der zukünftige Forscher muss sich danach in dem Informationsbüro auf dem Bécsikapu Platz, oder in den Lesesälen auf dem Hess András Platz oder in der Lángliliom Strasse registrieren. Die Adresse, elektronische Adresse, Telefon- und Faxnummer der einzelnen Gebäude befindet sich unter dem Menüpunkt Kontakte, in der Annäherung der Gebäude hilft die auch hier befindlichen Karte und Routenplan. Registrieren kann man nur persönlich, auf einem der oben angegebenen Orte. Zur Registration brauchen Sie eine Identifikationskarte mit Foto - Personalausweis oder Pass - und eine Adressenkarte. Anlässlich der Registration muss auch ein Forschungsthema benannt werden. Das Thema der aktuellen Forschung müsste je genauer angegeben werden, auch wenn sich das Interesse des Forschers für mehrere, miteinander enger oder lockerer zusammenhängende Bereiche ausbreitet. Es ist empfehlenswert, denn die Archivare können nötigenfalls in der Präzisierung der Archivsignatur leichter helfen. Ein Forscher kann auch mehrere Forschungsthemen benennen. Bei der Registration bekommt jeder Forscher eine schriftliche Auskunft über die wichtigsten Elemente der Lesesaalregelung, und mit dem Unterschreiben des Forschungsantragsformulars verpflichtet er sich, sich obligatorisch an diese Regeln zu halten, das Archivgut unverzehrt zu verwahren, und die persönlichen Daten gemäss der Vorschriften des Personenschutzgesetzes zu behandeln und zu benutzen.

Die registrierten Forscher bekommen eine Besuchskarte, die in dem laufenden Jahr in alle drei Gebäude Eintritt gewehrt. Die Gültigkeit der Lesekarte muss jedes Jahr erneut werden. Eine verlorene oder vernichtete Besuchskarte wird nur einmal unentgeltlich ersetzt.

 

Wie kann man um Dokumentenvorbereitung bitten?

Geben Sie uns, bitte, in einer unserer Kontaktadresse einen schriftlichen Bescheid. Sie müssten Ihre Bestellung mindestens 5-8 Arbeitstage vor Ihrer Ankunft, und mit genauen Archivsignaturen abgeben. Falls Sie über die Forschung irgendwelche Fragen hätten, können Sie sich im Informationsbüro allgemein erkundigen. Wieviele Dokumente Sie betsellen können, siehe unten.

Wenn Sie die bestellten Dokumente in der angegebenen Zeit doch nicht übernehmen könnten, benachrichtigen Sie uns, bitte, denn gemäss unserer regeln werden wir die Dokumente nach einem bestimmten Termin (gegenwärtig nach 14 Tagen) in die Depots zurückschicken.

Falls Sie in unserem Gebäude No. 3. in Óbuda Matrikelbüchermikrofilme bestelten, ist es empfehlenswert, vor Ihrer Ankunft anzurufen oder ein E-mail zu schicken, denn die Matriklebücher bilden unsere meistgeforschte Sammlung, die betsellten Mikrofilme können momanten besetzt sein.

 

Wie kann man in den Lesesälen Dokumente bestellen?

Dokumente müssen durch die Ausfüllung eines Bestellscheins und des damit zusammengeschlossenen Begleitscheins und der dazu gehörigen Einlegestreifen bestellt werden. Im Lesesaal sind die Bestellscheine im voraus nummeriert, so müssen auch die unbenutzten oder falsch ausgefüllten Scheine dem Aufseher zurückgegeben werden. Wir möchten Sie aufmerksam machen, dass täglich nur insgesamt vier Bestellscheine eingereicht werden können.

Auf dem Bestellschein geben Sie die genaue Archivsignatur der gewünschten Dokumente an. Falls Sie die Archivsignatur nicht kennen, können Sie mithilfe der im Lesesaal unterbrachten Repertorien und Register, oder durch Gebrauch der Datenbasen und der elektronischen Findbücher auf den für die Forscher aufgehaltenen Computern feststellen. Nötigenfalls hilft der Aufseher des Lesesaales gerne in der Ausfüllung des Bestellscheins und in der Benutzung der Findmittel.

Sie können auf einem Bestellschein um:

ein volles Bündel oder einen vollen Karton,

fünf Sätze, die den Ausmas eines vollen Bündels nicht überschreiten,

zehn Einzeldokumente (z. B. eine Registerzahl, einen Brief, einen Numerus), die den Ausmass eines Bündels nicht überschreiten,

zehn Stück ausgewählte Urkundenfotos,

fünfzig Stück fliessend nummerierte (in geschlossener Reihe nummerierte) Urkondenfotos,

fünf Bände,

eine Theke oder fünf Stück Karten/Pläne,

fünf Stück Originalurkunden, wenn Sie dazu eine Sondergenehmigung haben,

fünf Rollen Mikrofilme bitten.

 

Wie lange dauert die Dokumentenvorbereitung?

Die Vorbereitungszeit dauert im allgemeinen 3 Tage. Die Urkundenfotos, die Pläne, die Karten, die Findbücher und die Matrikelbüchermikrofilme können Sie den nächsten Arbeitstag nach der Bestellung, die über die MOL-Dokumente gedrehten Mikrofilme, die Sie in den Lesesaal auf dem Bécsikapu-Platz bestellten, an dem fünften Arbeitstag nach der Bestellung bekommen.

 

Wie kann man die bestellten Dokumente übernehmen und zurückgeben?

Sie können die bestellten Dokumente durch eigenhändige Unterschrift Ihres Namens und desDatums in dem Lesesaal übernehmen. Es ist erlaubt, zu gleicher Zeit nur ein Dokument zu studieren, und wir sind auch bereit, die Dokumente für einen späteren Zeitpunkt zu reservieren. Halten Sie, bitte, die Ordnung der Dokumente in der Reihenfolge, wie Sie sie bekommen, und achten Sie auf ihre Unverzehrtheit.

 

Wichtigste Informationen über die Regelung der Lesesäle

In dem Lesesaal kann man nur mit einer gültigen Besuchskarte forschen, die jedes Mal nach der Ankunft der Wache angezeigt werden muss. In den Lesesaal darf die Dokumente gefährdendes Material - z. B. Lebensmittel, Getränke - nicht mitgebracht werden. Die müssen in den schliessbaren Gardrobschränken hintergelassen werden. Zur Lieferung des Schreibblattes, der Schreiber, der Lupe, des tragbaren PCs, des digitalen Fotapparates und von anderen persönlichen Sachen (z. B. Geldbörse, Brille) muss das Nylonbeutel in dem Gardrobschrank benutzt werden.

In jedem Gebäude des Archivs darf nur an den angeführten Orten geraucht werden. In den Lesesälen sind Mobiltelefon, Tonbandgerät, Schreibmaschine oder andere Lärm erweckende Geräte untersagt. Die Ordnung und die Unverzehrtheit der nach der Archivordnung ausgegebenen Dokumente muss sorgfältig beibehalten werden. Zur Notierung darf ausschliesslich nur Bleistift verwendet werden. Wenn die Lesesaalaufsicht absichtliche Sorglosigkeit oder Beschädigung bemerkt, kann nach Warnung die Besuchskarte einziehen lassen. Über den Einzug der Besuchskarte entscheidet sich der Generaldierktor.

Am Anfang der Forschung - und wenn nötig, zu jeder Zeit während der Forschung - kann der Forscher die Lesesaalaufsicht, bzw. den Referenten des Archivgutes zur Auswahl der das Forschungsthema bezüglichen Dokumente und zum Gebracuh der Findmittel um Hilfe bitten. Über die eventuellen Forschungsbeschränkungen kann auch die Lesesaalaufsicht oder der zuständige Referent Informationen geben. Die Forschungsregeln enthält ausführlich das Reglement der Lesesäle des Unagrischen Staatsarchivs.

 

Wie und in welchen Fällen kann muss ein Forscher um Genehmigung zur Froschung von Originaldokumenten bitten?

Es gibt Archivdokumente - z. B. die mittelalterlichen Urkunden - , die einen speziellen Wert haben, oder aus anderen gründen für die Froscher nicht im Original zugänglich sind. In diesem Fall muss das Archiv die Dokumente in einer anderen Form zur Verfügung stellen. Wenn Sie aber einen speziellen Grund haben, diese Dokumente im Original zu studieren, haben Sie die Möglichkeit, um eine Erlaubnis zur Froschung der Originaldokumente zu beantragen. Darüber gibt die Aufsicht im Lesesaal weitere Infomrationen.

 

Eventuelle Forschungsbeschränkungen

Der grösste Teil der Dokumente des Ungarischen Staatsarchivs ist frei zugänglich. In den Dokumenten jedweder Epoche können aber solche Schriften, oder Dokumentengruppen vorhanden sein, die wegen ihrem besonderen Wert oder ihrem physischen Zustand nicht im Original zu forschen sind. Nach den Vorschriften müssen diese Dokumente in alternativer Form - Mikrofilme, Xeroxkopien, Foto, usw. - zur Verfügung der Forscher gestellt werden. Über die wegen Bestanderhaltungsgründen unter Forschungsbeschränkung stehenden Dokumente gibt die Aufsicht im Lesesaal Auskünfte. Auf den schriftlichen Antrag des Forschers kann der zuständige stellvertretende Generaldirektor aufgrund der Vorschläge des Referenten der Dokumentengruppe und des Abteilungsleiters der dokumentenaufbewahrenden Abteilung in begründeten Fällen einen vorübergehenden Dispens geben. Zur Genehmigung der Einsichtnahme in die Originaldokumente kann z. B. kommen, wenn die zur Verfügung stehenden Kopien nicht von ausreichender Qualität sind.

Die das Personenrecht bezüglichen Beschränkungen werden durch das Datenschutzgesetz bestimmt. Das Archiv ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorschriften bezüglich den Schutz der Personenrechte und der persönlichen Daten zu halten, auch wenn das Ziel der Forschung ansonsten nicht die Erkennung und die Erschliessung der persönlichen Daten ist. Das Gesetz bewertet die sog. Sonderangaben hervorragend schutzbar, die sich vor allem auf die Spezies, die Nationalität, die etnische Zugehörigkeit, die politische Einstellung, die religiöse Auffassung, bzw. den Gesundheitszustand, oder auf schädliche Leidenschaften, das Sexualleben, und das gestrafte Vorleben beziehen.

Es ist wichtig, zu wissen, dass das Gesetz zwischen der Forschung mit und ohne wissenschaftliches Ziel einen Unterschied macht. Ob eine Forschung der Wissenschaft dient, kann ein Forschungen durchführendes, eingetragenes, heimisches wissenschaftliches Institut (z. B. die Institute der Akademie, die Lehrstühle von Universitäten oder Hochschulen, von Komitatsarchiven, Bibliotheken, Museen) mit der Ausgabe einer sog. Unterstützungserklärung beweisen. Das Archiv kann dem wissenschaftlichen Recherchen durchführenden Forschern jede auch persönliche Daten beinhaltenden Dokumente ausgeben, und der Forscher darf die Dokumente auch kopieren lassen. Der Forscher muss aber wissen, dass jede Verantwortung für die nicht entsprechende Behandlung der persönlichen Daten, im allgemeinen für jedwede Beleidigung der Personenrechte auf ihn selber fällt.

Derjenige, der keine Unterstützungserklärung von einem wissenschaftlichen Institut besitzt, d. h., der kein wissenschaftlicher Forscher ist, kann die persönlichen Daten beinhaltenden Dokumente erst 30 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person bekommen. Falls die Todeszeit unbekannt ist, dann 90 Jahre nach der Geburt, oder falls auch die unbekannt ist, 60 Jahre nach der Entstehung des Dokumentes. Der Forscher, der kein wissenschaftliches Interesse hat, kann die Dokumente auch bekommen, wenn die Forschung durch - auf Kosten des Forschers gefertigte - anonmisierte Kopien durchführbar ist, bzw., wenn der/die Betroffene, oder im Fall seines/ihres Todes der Nachfolger oder andere Verwandte dazu einwilligen. Ausländische Forscher haben dieselben Forschungsbedingungen zu erfüllen wie die ungarischen Staatsbürger. Aber sie müssen zu der Forschung der persönliche Daten beinhaltenden Dokumente eine Unterstützungserklärung von dem in dem Forschungsthema zuständigen Institut der Ungarischen Akademie der Wissenschaften erwerben. Der Forscher kann die Dokumente ohne Anonimisierung auch in diesem Fall nur bekommen, wenn die Rechstvorschriften seines Landes nach derselben Weise und in demselben Mass die Personenrechte schützen.

Die dritte Gruppe der Forschungsbeschränkungen dient dem Schutz der Staatsgeheimnisse. Das Archiv muss sich an die Rechtsvorschriften inbezug auf den Schutz des Staats- und Dienstgeheimnisses halten. Die Leiter der Staatsverwaltungsorgane bestimmen bei der Entstehung der Dokumente, ob deren Inhalte als Staatsgeheimnis oder Dienstgeheimnis gilt. Wenn ja, dann bewerten sie sie nach der in dem Gehemnisschutzgesetz abgelegten Weise, und es wird auch auf das Dokument aufgeschrieben, sie bestimmen zur gleichen Zeit auch die Dauer der Gültigkeit der Bewertung. Falls die Bewertung auch nach der Einkunft des Dokumentes in das Archiv besteht, kann für die Einsichtnahme nur der Bewerter der Dokumente oder dessen Rechtsnachfolger Genehmigung geben. Der Forscher muss also unmittelbar oder mit der Vermittlung des Archivs von dem schriftblidenden Organ oder dessen Rechtsnachfolger zu der Forschung der Dokumente um Genehmigung bitten.

Im Interesse der Versicherung der ungestörten und unbeeinflussten Funktionierung der staatlichen Organe bewertete das Gesetz die nach der ersten Sitzung des freigewählten Parlaments der Ungarischen Republik (2. Mai 1990) enstandenen sog. entscheidungsvorbereitenden Dokumente auch an Mangel der im Geheimnisschutzgesetz vorgeschriebenen Bewertung als nicht öffentlich. In diesen Dokumenten können also Forschungen 30 Jahre lang von der Entstehungszeit nur mit Erlaubnis der schriftbildenden Organe durchgeführt werden.

 

Falls Sie weitere Fragen haben, lesen Sie das FAQ vor Ihrer Ankunft durch, oder benachrichtigen Sie uns durch unsere Kontakte.