Registrierung der im Rechtregel definierten Daten der zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehörenden Staatsorgane; Begutachtung der Administration, der administrativen Regelungen und der Aufbewahrungszustände der Dokumente von historischem Wert bei den zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehörenden Staatsorgane; Um das Archivgut aufzubewahren kontrolliert die Abteilung das Aktenaussortierungsverfahren der zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehörenden Staatsorgane; In Zusammenarbeit mit den Abteilungen V. und VI. bereitet diese Abteilung die Übernahme der Archivgüter vor und kontrolliert das Verfahren.
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