Der Generaldirektor ist der Leiter des Archivs, er ist für die Funktionierung des Instituti in seiner eigenen Person verantwortlich. Der Generaldirektor wird – den Rechtsregeln gemäß – vom Minister für Nationales Kulturerbe ernannt, er übt die Anstellrechte aus. Aufgaben des Generaldirektors: - er repräsentiert das Archiv, - er übt die Anstellrechte über die öffentlichen Angestellten des Archivs aus, - er ist für die sichere Funktionierung des Archivs verantwortlich - er kontrolliert, ob das Budget und die Besitzstücke den Rechtregeln gemäß verwendet und benutzt werden - er hat die Aufsicht der Weiterbildungsprogramme der Archivangestellten - er sorgt für die Zusammenstellung und die Ausführung des jährlichen Arbeitsplanes, und referiert darüber jedes Jahr dem Erhalter des Archivs - er steuert und entwickelt die internationalen Kontakte des Archivs - er garantiert die in den Rechtregeln definierten Funktionsbedingungen für die Interessenvertretungsorgane der Angestellten und für den Öffentlichen Angestelltenrat - die Bibliothek, die Finanz- und Wirtschaftsdirektion, das Sekretariat und der Sicherheitsbeauftragte stehten direkt unter seiner Führung |