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Archive der Gerichtshöfe

Gerichtsarchive (Sektion O)

Die Sektion O beinhaltet die Dokumente der zwischen 1526 und 1869 in Ungarn und in Siebenbürgen funktionierenden obersten Gerichtshöfe, sie besteht aus 12 Archiven und einigen selbständigen Beständen.

Kurialarchiv

Der oberste Gerichtshof des ungarischen Gerichtssystems war ab 1723 die Königliche Kurie, die aus der Septemviraltafel und der Königlichen Tafel bestand. Die Septemviraltafel funktionierte als Gericht zweiter Instanz. Die Königliche Tafel verfuhr in den gegen den Thesaurariat angefangenen und in Avitizitätsprozessen, bzw. nach 1791 in Landesverrats- und Geldfälschungsprozessen als Gericht erster Instanz, und in den von den Distriktstafeln apellierten bürgerrechtlichen und kriminellen Prozessen als Gericht zweiter Instanz.

Die Sprache der Dokumente ist Latein und Deutsch, teils Ungarisch.

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Archiv des Personalis

Das Archiv des Personalis beinhaltet die Dokumente, die während der Funktionierung des königlichen Personalis, des Protonotaren des Personalis, und des Stuhles des Personalis entstanden. Der Personalis übte eine glaubwürdige Tätigkeit im ganzen Lande aus, ausserdem spielte er auch in der Juristenausbildung ein wichtige Rolle. Der Stuhl des Personalis funktionierte als Gericht zweiter Instanz. Seine Zuständigkeit breitete sich vor allem auf bürgerrechtliche Prozesse aus.

Die Sprache der Dokumente ist Latein und Deutsch, teils Ungarisch.

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Archiv des Protonotaren des Palatins

Der Protonotar des Palatins übte in dem ganzen Lande eine breite, auf die verschiedensten privatrechtlichen Angelegenheiten erstreckende glaubwürdige Tätigkeit aus. Bis zu den Gerichtsreformen im 18. Jahrhundert funktionierte er auch als ein selbständiges Gericht.

Die Sprache der Dokumente ist Latein, teils Ungarisch.

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Archiv des Protonotaren des Landesrichters

Die Aufgaben des Protonotaren des Landesrichters und der Aufbau seines Archivs ist mit den Aufgaben und dem Archiv des Protonotaren des Palatins identisch.

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Archiv des Tarnakmeisters

Der Stuhl des Tarnakmesiters war das Gericht zweiter Instanz der freien königlichen Städte. Die hier verhandelten Prozesse bezogen sich vor allem auf Testamente, Erbschafts- oder Gutsverteilungsangelegenheiten.

Die Sprache der Dokumente ist Latein, teils Ungarisch.

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Archiv der Siebenbürgischen Königlichen Tafel

Das Archiv der Siebenbürgischen Königlichen Tafel ging im Brand 1945 fast völlig zugrunde. Das wenige übriggebliebene Fragment des Archivs beinhaltet die Dokumente einiger Productionalprozesse, und Verlassenschaften von Advokaten und Protonotaren.

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Archiv der Cis-Danubianischer Districtstafel

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Archiv des Transdanubianischen Districtstafel

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Archiv der Districtstafel diesseits des Theisses

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Archiv der Districtstafel jenseits des Theisses

Im Jahre 1723 wurden infolge der Gerichtsreform vier Districtstafeln organisiert mit Residenz: Nagyszombat, Köszeg, Eperjes, Nagyvárad. Die Districtstafeln waren Gerichte erster Instanz, von denen konnten die Prozesse zur Königlichen Tafel apelliert werden. Ihr Wirkungskreis breitete sich vor allem auf Angelegenheiten aus, die früher zu den Protonotaren hingehörten.

Die Sprache der Dokumente ist Latein, teils Ungarisch.

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Archive der zur Zeit des Absolutismus fuktionierenden Gerichte

Dieses Archiv besteht aus dem fragmentarischen Material des zwischen 1850 und 1860 fuktionierenden Justizministeriums, und des Obersten Gerichts- und Cassationshofes. Die meisten Dokumente aus dem Bach-Ära gingen im Brand 1956 zugrunde, aber wegen des schlechten Zustandes sind auch die Fragmente nicht zugänglich.

Die Dokumente der Gerichtshöfe und der Staatsanwaltschaften wurden 1956 auch zunichte, die übriggebliebenen Dokumente sind wegen dem schlechten Zustand auch nicht zugänglich.

Die Sprache der Dokumente ist Deutsch.

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Archive zur Zeit des Provisoriums und des Dualismus

1861 wurden das Amt des Landesrichters, der Königlichen Kurie und des Obersten Gerichtshofes in Siebenbürgen wieder aufgestellt. Diese Dokumente gingen 1956 fast völlig zugrunde.

Die übriggebliebenen Dokumente des Landesrichters sind in der originalen Ordnung zu forschen, die anderen werden unorganisiert, gemischt aufbewahrt.

Die Sprache der Dokumente ist Ungarisch.

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Bestände, die kein Archiv bilden

Diese Bestände bestehen aus Dokumenten, deren grösster Teil 1945 zunichte wurden, und aus verschiedenen Sammlungen, Verlassenschaften aus dem 19-20. Jh., und Aufzeichnungen über die Gerichtsarchive.

Die Bestände sind je nach Themen geordnet. Die Sprache der Dokumente ist Latein, Deutsch und Ungarisch.

In den Archiven der Gerichte wird die Forschung durch ein Inventarium, ein Repertorium, handschriftliche und zeitgenössische Indices unterstützt.

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