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Interessante Akten

Privilegurkunde König Emerichs I. an die Herrin Thota (1202)

Diplomatische Sammlung vor Mohács – DI 39249

 

 

Die Begünstigte der Urkunde, Herrin Thota kam als Hofdame, in der Begleitung Kostanzia von Aragon, der Frau König Emerichs, nach Ungarn. Mit dieser Urkunde bestätigt König Emerich I. Herrin Thota im Besitz ihrer nach ihrem Mann geerbten Güter (Bojót, Martonfalva); und beschenkt sie in Martonfalva mit denen dem Regalerecht gemÖí ihm gehörigen Steuern. Die Urkunde wurde mit einem vergoldeten Siegel beglaubigt. Im Mittelalter verwendete man zwei Methoden zur Beglaubigung einer Urkunde: entweder wurde es auf die Urkunde gedruckt, oder man gebrauchte dazu ein Pergamentstreifchen oder eine Gehängeschnur mit Hilfe deren Siegel aufgehängt werden konnte. Die Siegel waren überwiegend aus Wachs, aber zu diesem Zweck verwendeten sie auch Metall z.B. Blei für die päpstlichen Bullen, oder in wichtigen Angelegenheiten Gold. Diese Urkunde ist unsere erste, mit Gold besiegelte Urkunde.


König Ladislaus V. (1453–1457) erhebt János Hunyadi in den ewigen Grafenstand von Beszterce und erweitert seinen Familienwappen

Pressburg, den 1. Februar 1453

Diplomatische Sammlung vor Mohács – DL 24762

 

 

„Aus gutem Knappe wurde er der stärkste Ritter, aus stÖrkstem Ritter der allerbeste Kriegsherrü – so schrieb der italienischer Geschichtsschreiber, Antonio Bonfini (1427–1502) über János Hunyadi in seinem Opus: Die Jahrzehnte der ungarischen Geschichte. Hunyadi, der gegen die Osmanen immer wieder einen Sieg erreichen konnte, wurde der Defensor der Christenheit und einer der großmŐchtigsten Herren und Gutsbesitzer Ungarns. Am 6. Juni 1446 wurde er durch Akklamation vom Landtag zum Gouverneur des Landes erwählt für die Zeit bis der König, Ladislaus V., volljährig wurde. Als das 1453 dann geschah, und König Ladislaus V. von den Ständen als "richtiger und natürlicher König" von Ungarn anerkannt wurde, bekam János Hunyadi den Titel des Oberhauptmann des Landes und den des „Administrator der königlichen Güterű – zwei Würden die ihm immer noch große Macht im Land verschafften. Wegen seiner Kriegserfolge und als Anerkennung seiner Arbeit als Gouverneur bekam er noch vom König den Titel des ewigen Grafs von Beszterce. König Ladislaus V. erweiterte somit auch das Wappen der Familie. Der Herrscher erweiterte das traditionelle Wappen mit dem Raben der einen goldenen Ring in seinem Schnabel hat mit einem roten Löwen der die Krone in seiner Hand hlät. Die Familie verwendete jedoch auch später das alte Wappen.


Anordnung König Maximilians I. (Kaiser Maximilian II.) (1564–1576) über die Aufstellung der Zipser Kammer

Prag, den 1. April 1567

E 136 Archiv der Ungarischen Kammer Instructiones No. 15.

Die Habsburger errichteten im Jahre 1567 auch in Ungarn – vor allem wegen der Türkengefahr, aber auch um sich über die Einkommen des Landes einen Durchblick zu erschaffen und in den unter ihrer Regierung stehenden LŐndern eine so einheitlich wie mögliche Administration auszubauen – die sogenannten Kammer, welche in erster Linie auf dem Gebiet der Finanzverwaltung eine wichtige Rolle spielten. Die Ungarische Kammer wurde schon 1528 von König Ferdinand I. (1526–1564) ins Leben gerufen, man musste aber diese – wegen dem Angriff der Osmanen – 1531 in Pressburg neu errichten. In Folge der osmanischen Eroberungen war das von den Habsburgern verwaltete königliche Ungarn in einen westlichen und einen östlichen Teil gespalten – die in Pressburg funktionierende Ungarische Kammer konnte die Finanzen des östlichen Gebietes nicht mehr verwalten. In den 1550er Jahren wurde dann eine, von Pressburg aus geleitete Kammer in Kaschau (Kassa [heute: Kosice, Slowakei]) errichtet, aus welcher dann 1567 die unabhŐngige Zipser Kammer entstand. Diese war für die Finanzverwaltung der Komitate dies- und jenseits der Theiß (Tisza), des Donau-Theiß-Zwischenstrom-landes und auch in Siebenbürgen zustŐndig. Die Kammer verwaltete nicht nur die Finanzen dieser Gebiete, musste aber auch die königlichen Burgen versorgen. Die Anordnung König Maximilians I. setzte die Aufgaben, den Wirkungskreis, das Amtspersonal und dessen Lohn ganz genau fest.

Die Absonderlichkeit der Anordnung ist, dass man es im 16. Jahrhundert in ein Kodexblatt das aus dem Mittelalter stammte eingebunden hat. Die nicht gebrauchten Kodexe und Missalen wurden seit dem Mittelalter so neu verwendet.


Privilegurkunde der Tyrnauer Schneidergilde

Prag, den 1. März 1593

A 72 – Archiv der Ungarischen Kanzlei – Privilegia cehalia et preces pro articularis cehalibus No. 6.

Die Gilden waren vom Mittelalter bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die wichtigsten Interessenvereinigungen der Handwerker und der Händler. Die Gilde beaufsichtigte die Arbeit seiner Mitglieder, und trug die Verantwortung für den Einkauf der Rohstoffe, für die Qualität und Preis der hergestellten Waren oder der Dienstleistung, für die Lehre des Handwerkes, für die angestellten Gesellen, war aber auch ein Forum der Gerechtigkeit in kleineren Angelegenheiten. Die Gilde konnte sogar in das Privatleben der Meister eingreifen: im Falle einer Krankheit oder dem Tod des Meisters halfen sie der Familie. Die Gilde hatte Mittel die Konkurrenz zu beseitigen. Die Privilegsurkunde diente als Genehmigung und als BestÖtigung der Privilegien der Gilde.

Ab 1761, als Königin Maria Theresia die Privilegsurkunden der Gilden vereinheitlichte, waren diese nur dann gültig, wenn sie vom Herrscher / von der Herrscherin bewilligt wurden. Die alten Privilegsurkunden wurden eingebracht. So kam ins Archiv der Königlichen Kanzlei die aus 32 Punkten stehende Privilegsurkunde der Tyrnauer [Tyrnau, Nagyszombat, heute: Trnava, Slowakei] Schneidergilde, welches 1593 von Rudolf II. (1574–1608) beglaubigt wurde.


Schenkungsakte Sultan Ibrahims I. (1640–1648) über die Steuer des Dorfes Vasas im Komitat Baranya

Konstantinopel, den 3. Mai 1648

P 1286 Jankovich IV. Miklós által gyűjtött iratok [Von Miklós IV. Jankovich gesammelte Schriften] 8. tétel 4. cs.

 

Sultan Mehmed IV. (1648–1687) validierte die von seinem Vater, Sultan Ibrahim I. (1640–1648) für Ali Spahis Sohn, Hassan, ausgestellte Urkunde über die, aus dem im Dorf Vasas (heute: im Komitat Baranya), im Sandjak (osmanische administrative Einheit) und in der Nahiye (osmanische administrative Einheit) Pécs (Fünfkirchen) liegendem Timargut (Name eines osmanischen Guts) stammenden 4000 Aktsche (osmanische Währung) Steuer. Das Timargut war ein Benefizium, das der Benefiziat als Gegenleistung seiner Soldatenpflicht bekam, er musste aber als Soldat dem Sultan dienen und der Größe seines Guts gemäß Reiter ausstellen die mit ihm in den Krieg zogen.


Thesenblatt der Universitätsprüfungsdiskussion von Pál Antal Draskovich

Tyrnau, den 9. Februar 1686

P 125 Esterházy család hercegi ágának levéltára. [Archiv der herzoglichen Familie Esterházy] Pál nádor iratai [Schriften des Palatins Pál] 57. cs. No. 11961.

 

In der Frühen Neuzeit wurden die Thesen der Universitätsprüfungsdiskussionen in der Form von prunkvollen Einblattdrucken der Öffentlichkeit vorgeführt. Wir kennen auch auf Papier gedruckte, mit kunstvollen Kupferstichen verzierte Thesiseinblätter. Die barocken ThesiseinblŐtter sind von großer kulturgeschichtlicher Bedeutung.

Die öffentliche Universitätsprüfungsdiskussion des Pál Antal Draskovich, Sohn vom Landesrichter (Judex Curiae), Miklós Drachkovich und der Krisztina Nádasdy, fand am 9. Februar 1686 statt.

Die Diskussionen waren in jedem Monat am Samstagnachmittag, wurden vom Professor des Lehrganges geleitet. Dem Lehrreglement gemäß mussten drei Verteidiger (defendentes) und drei Opponenten (oppugnantes) an den Diskussionen teilnehmen. Das Gespräch wurde den Thesen nach geleitet, die man der Öffentlichkeit heraushängte oder in gedruckter Form übergab.


Gründungsurkunde der Pester Universität

Wien, den 25. März 1780

N 45 Archivum Judicum curiae [Archiv des Landesrichters] Ladula H. Privilegia recte articuli Fasc. 4. No. 22.

 

Die Pester Universität war Rechtsnachfolger aus der Tyrnauer Universität die 1635 vom Kardinal Péter Pázmány – für Seminarzwecke – gegründet wurde. Am Anfang wurde die Institution vom Jesuitenorden geleitet, es gab nur theologische und philosophische Fakultät. In der Zeit der Königin Maria Theresia wurde an der Universität die medizinische Fakultät errichtet, und alle Fakultäten – mit Ausnahme der theologischen und philosophischen – unter Staatsaufsicht gestellt. 1773 wurde der Jesuitenorden aufgelöst, so kamen alle Fakultäten unter Staatsaufsicht, und im Herbst 1777 begann man – unter Aufsicht von Kammerrat Farkas Kempelen, dem Erfinder zahlreicher Maschinen – mit der Übersiedlung der Universität in die Burg von Ofen, wo es mit neuen Fakultäten beschenkt wurde – mit der juristischen, der humanwissenschaftlichen, und der Fakultät für freie Künste. Die prunkvolle Eröffnungsfeier fand am 25. Juni 1780, am 40sten Jahrestag der Krönung von Maria Theresia zur ungarischen Königin statt.

Den Rücken der Gründungsurkunde (Diploma Inaugurale) halten vergoldete Metallfäden, im Text ist die Geschichte der Universität vorgeführt, die Privilegien aufgezählt und vermehrt, und es enthält auch eine Aufzählung über seine wertvollen Sammlungen. Sein prunkvolles Deckblatt ist mit dem Monogramm des Gründers, Péter Pázmány, mit den Wappen der Universität, des Universitätsrates und der Fakultäten geschmückt, auíerdem ist noch die Figur von Pythagoras zu sehen, der in einer Phantasiebibliothek Notizen anfertigt, um ihn sind Gegenstände, die die verschiedenen Wissenschaften symbolisieren. Zur Urkunde gehört noch ein Siegel mit Metallbehälter. Die Sonderheit des Dokumentes ist, dass dieses die letzte Urkunde ist, die Königin Maria Theresia vor ihrem Tod noch unterzeichnete.


Plan der Uniform der „Bachhusaren"

Wien, den 25. Mai 1852

D 46 K. K. General-Gouverment für das Königreich Ungarn: Civil Section – 1854:10773

 

Nach der Unterdrückung der bürgerlichen Revolution und des Freiheitskampfes in 1848–1849 wurde Ungarn von den Habsburgern nicht mehr als ein souveränes Land mit Staatsverfassung betrachtet. Demgemäß wurde in Ungarn ein stark zentralisiertes administratives System eingeführt. Die Grundlagen des Systems wurden vom Innenminister, Alexander Bach, ausgearbeitet. Bachs Ziel war nicht nur die Reform der Administration und des Gerichtswesens, er begann auch mit der Ausbildung einer neuen – im großen Teil aus AuslÖnder bestehenden – Beamtenschicht. Für diese Schicht lieí Bach eine, der Husarenuniform sehr ähnliche, Berufstracht entwerfen, welche 1853 eingeführt wurde. Obwohl die Beamten eine der ungarischen Tracht sehr ähnliche Uniform trugen, durften die deutschen und böhmischen K.u.K. Angestellte keinen Rauschebart wachsen lassen, denn das war für den Wiener Hof ein Symbol des Freiheitskampfes. Die Einwohner Ungarns waren diesen Beamten gegenüber feindlich gesinnt und nannten sie sarkastisch nur "Bachhusaren". Der öffentlichen Meinung nach stützte sich die Bach-Ära auf die stehenden Soldaten, auf sie sitzenden Beamten, auf die knienden Priester und auf die kriecherische Geheimpolizei.


Beglaubigtes, prachtgebundenes Exemplar der österreichisch-ungarischen Ausgleichsgesetze von 1867

Wien, den 28. Juni 1867

N 45 Archivum Judicum curiae – Ladula H. Privilegia recte articuli – Fasc. II. No. 1.

 

Nach der Unterdrückung der bürgerlichen Revolution und des Freiheitskampfes in 1848–1849, in der Epoche der Bach-Ära und des Provisoriums, leisteten die Reformadeligen – die im Freiheitskampf teilnahmen – unter der Führung von Ferenc Deák Widerstand gegen den Absolutismus. Sie hielten sich von dem Gemeinwesen fern, bezahlten keine Steuer, spielten die Dekrete aus. Dieser passive Widerstand legte aber bis 1865 eine nicht mehr aushaltbare Last auf die Reformadeligen. Am Osterfest 1865 schrieb Deák im Pester Journal ein Artikel, welches den Ausgleich vorbereitete – in diesem schlug er vor, das VerhŐltnis zwischen Österreich und Ungarn in einer verfassungsrechtlichen Form zu regeln. Von österreichischer Seite verursachte die Königgrätzer Niederlage in 1866 (gegen Preußen) einen Wendepunkt, für den Wiener Hof wurde es klar, dass im Reich Veränderungen nötig geworden sind. Nach einer mehr als halbjährigen Verhandlungsperiode wurde der Text des Ausgleiches von beiden Seiten anerkannt. Der ungarische Landtag ratifizierte am 29. Mai 1867 den Gesetz Nummer XII. über dem Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn. So entstand die Österreichisch-Ungarische Monarchie. Die drei beglaubigten, handgeschriebenen Exemplare mit der Unterschrift des Herrschers und des Ministerpräsidenten und mit dem großen Siegel der Kanzlei werden im Ungarischen Staatsarchiv aufbewahrt.


Plan der Franz-Josef-Brücke

Ende des XIX. Jahrhunderts

K 227 Kereskedelemügyi Minisztérium Levéltára [Archiv des Handelsministeriums] – Út és középítési osztály [Abteilung für Straßenbau], 1896-5-3559. (840-841)

 

 

Der Bau der Franz-Josef-Brücke die den Sóház-Markt und das Sáros-Bad (heute: Fővám-Platz  und Gellért-Bad) verband, wurde 1894 begonnen. Die Einweihung unserer zweitältesten Donaubrücke fand im Rahmen der Tausendjahrfeier, am 4. Oktober 1896 statt in der Anwesenheit des Kaisers und Königs, Franz Josef.

Den Plan der Brücke entwarf János Feketeházi, die Bauarbeiten wurden von Virgil Nagy geführt.

Ein interessantes Ereignis: Auf den Budapester Brücken, so auch auf der Franz-Josef-Brücke wurde bis zum 1. Dezember 1918 (gesetzlich bis zum 12. Dezember 1920) Brückengeld gesammelt, was eine Überquerungsteuer war. Die Brücke trug bis 1945 den Namen des Kaisers und Königs, während der Bombardierung im Jänner 1945 erlitt es aber sehr schwere Schäden. Die neue Einweihung nach der Widerherstellung war am 20. August 1946 (Nationalfeiertag in Ungarn), sie wurde Freiheitsbrücke genannt.


Ansichtskarten über Groß-Ungarns Städte

Dezember 1919

K 255 Pénzügyminisztérium [Finanzministerium] – Elnöki iratok [Präsidentsschriften], 1920:55.

 

Bis für die auf diesem Gebiet lebenden anderen Völker die Auflösung der Österreichisch-Ungarischen Monarchie im Jahre 1918 die Erwerbung der nationalen Selbstständigkeit bedeutete, war das am 4. Juni 1920 unterzeichnete Friedensdiktat von Trianon für Ungarn mit der Zerlegung des Landes gleich. Das Diktat wurde vom Volkswohlfahrtsminister, Ágoston Bénárd, und von Alfréd Drasche-Lázár im Palast Trianon in Versailles unterzeichnet, und am 13. November 1920 von der Nationalversammlung inartikuliert. Am 26. Juli 1921 wurde das Diktat ein obligatorisches internationales Dokument. Das Landesgebiet (mit Kroatien) betrug vor dem Krieg 325 411 Quadratkilometer, jetzt: 92 833. Die Einwohnerzahl sank von 20 900 000 auf 7 980 000. Ungarn verlor somit 72 Prozent seiner Gebiete, und 64 Prozent seiner Einwohner.

Die ungarische Außenpolitik begann schon in der Zeit der Auflösung der Monarchie mit seiner Propaganda gegen die Zerlegung des Landes: Plakate, Ansichtskarten, Statuen, DenkmŐler und andere Kunstwerke wurden in diesem Sinne angefertigt. Die öffentliche Meinung des Landes hieß: „Nie! Nie! Nimmer!" Das „Kredo von Frau Elemér Pap-Váry wurde als Gedicht und Lied vorgeführt. Alle diese Publikationen und Kunstwerke dienten dem Ziel die patriotischen Gefühle zu stŐrken und die abgeschiedenen Gebiete davon zu überzeugen, dass es für sie besser wäre zu Ungarn zu gehören.

Auf den Ansichtskarten sind die bekannten Gebäuden von Gyulafehérvár (heute: Alba Iulia, Rumänien), Nagyszombat (heute: Trnava, Slowakei), Bártfa (heute: Bardejov, Slowakei) und Selmecbánya (heute: Banská Stiavnica, Slowakei) zu erkennen.


Dokumentation einer ungarischen Erfindung auf der Welterbliste der UNESCO

Signatur des Dokumentes: K 603-T-3768.

 

 

Zweck der Liste „Memory of the World“ im Rahmen des Welterbeprogramms der UNESCO ist, dass auf diese Liste alle Dokumente oder Dokumentsammlungen zu finden seien, die aus verschiedenen Gründen sehr nennenswert sind. (Siehe www.unesco.org/webworld) Ungarn unterbreitete im Dezember 2000 die im Ungarischen Staatsarchiv auffindbare Akte des weltberühmten Elektrikingenieurs, Kálmán Tihanyi. Der Erfinder verfasste auf diesen Seiten seine VorschlÖge für Theorie und Praxis der Herstellung des modernen Fernsehers. Seine Erfindung wurde vom Radio Corporation (RCA) gekauft, und die in den 1930-er Jahren immer mehr beliebten Fernseher wurden demnach hergestellt.

Die Pläne von Kálmán Tihanyi gelten als das erste Dokument des Ungarischen Staatsarchivs, was die UNESCO als Teil des Welterbes betrachtet.