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XVII. Bestandshauptgruppe – Zentralkomitee für Volkskontrolle

1958–1989; 533,49 lfd.m.

Statt des Ministeriums für staatliche Kontrolle (siehe unten bei der Beschreibung der XIX. Bestandshauptgruppe) wurde mit dem Gesetz Nr. VII. vom Jahre 1957 das Zentralkomitee für Volkskontrolle errichtet. Dieses Komitee funktionierte zwischen 1958 und 1989.

Es ist aufgrund zeitgenössischer Archivbehelfe und Lagerverzeichnisse zu forschen.