Archive der Ungarischen Kammern

Archive der Ungarischen Thesauriatsbehörden (Sektion E)

Die Dokumente der Finanzverwaltung sind in fünf Archiven und in einer Gruppe von Thesauriatsbeständen, die kein Archiv bilden, eingeteilt.

Archiv der Ungarischen (Pressburger) Kammer

Die Aufgabe der 1528 aufgestellten, dann 1531 in Pressburg neuorganisierten Kammer war die Verwaltung, die Pfelge, und die Kontrollierung der ordentlichen und ausserordentlichen Einkünfte der königlichen Güter. In seinen Wirkungskreis gehörten die Pfelge der Krongüter, und der vorübergehend der Kammer anvertrauten Güter, die Salz- und Bergwerksangelegenheiten, die Dreissigstämter, die Postregale hin, und sie übte auch über der Writschaft der freien königlichen Städte, und über der Verhandlung aller Staatseinkünfte bis auf die Kriegssteuer die Kontrolle aus. Theoretisch funktionierte sie unmittelbar dem Herrscher unterstellt, in der Wirklichkeit hatte aber die Wiener Kammer einen bedeutenden Einfluss auf die ungarischen Thesaurariatsangelegenheiten, besonders auf das Salz-, Bergwerks-, und Postwesen. Die Ungarische Kammer verfügte über keine ausschliessliche Zuständigkeit auf dem ganzen Gebiet des Landes, ihre Aufgabe musste sie zu bestimmten Zeiten mit anderen Kameralbehörden teilen, z. B. mit der Zipser, oder mit der Niederösterreichischen Kammer. Ab 1772 breitet sich ihre Zuständigkeit auf die Komitate Szerém, Verőce, Pozsega, und Fiume, ab 1778 auf das Temeser Banat aus.

Das Archivgut der Registratur wird von den Dokumenten des Registeramtes, des Archivs, des Kassenamtes, des Rechnungsamtes, und einiger Fachämter ergänzt. Die Dokumente aus den 16-17. Jhn. besitzen einen hervorragenden Quellenwert, da zu dieser Zeit die Ungarische Kammer die einzige, fortdauernd funktionierende Behörde war.

Die Sprache der Dokumente ist hauptsächlich Latein, teils Deutsch und Ungarisch. Neben den zeitgenössischen Hilfsbüchern wird die Forschung durch ein Inventarium, ein Repertorium, Register, und Indices unterstützt. Zu den Dokumenten der Einwanderung steht ein Namensregister, zu den Bittschriften ein online-Databasis zur Verfügung.

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Archivum der Ungarischen Kammer

Das Archiv der Kammer wurde nach dem Versuch 1738 endlich im Jahre 1756 durch Königin Maria Theresia aufgestellt, das ist also der erste als Archiv funktionierende Teil des Ungarischen Staatsarchivs. Die Königin beauftragte es vor allem mit der Aufgabe, das königliche Besitzrecht überall zu erforschen, alles mit entsprechenden Dokumenten zu beweisen und die wichtigsten Dokumente aufzubewahren. Trotzdem, dass das Archiv die Dokumente einer Zentralbehörde aufbewahrt, wurden später die Akten der wegen Untreue verurteilten Personen oder von ausgestorbenen Familien, im weiteren auch die Dokumente der aufgelösten Priesterorden hier deponiert, so kann das Archiv eher eine Sammlung genannt werden. Die Ordnung der Aktengruppen wurde im 18. Jh. ausgestaltet, und gleichzeitig wurden auch verschiedene, meistens lateinische Hilfsmittel (Register und/oder Indices) verfertigt. Die endgültige thematische Ordnung der Dokumente gestaltete sich im 20. Jh.: rechtsversichernde Dokumente und Schriftstücke von hervorhebender Bedeutung, Dokumente von kirchlichen Organen und ihrer Rechtsnachfolger, Konskriptionen, Thesaurariatsprozesse, Zunftprivilegien, Familien- und Personenbestände, gemischte Bestände, Geschäftsführungsbücher, Stempel.

Das Archiv ist aus dem Gesichtspunkt der Geschichtsforschung von hervorragender Bedeutung. Sein reiches und vielfältiges Archivgut ist eine unentbehrliche Quelle für alle Forscher, die diesen Zeitraum (16-19. Jh.) recherchieren. Nach der Aufstellung der Sammlung wurden die sog. Stammbestände zustandegebracht (Neo-regestrata acta, Urbaria et Conscriptiones, usw.), wo die rechtsversichernden und wirtschaftsbezogenen Dokumente der anderen hier eingeschmolzenen Archive abgelegt wurden. Die Familienarchive aus dem 16-17. Jh. sind besonders hervorzuheben, denn sie enthalten hauptsächlich die Dokumente der zu dieser Zeit grössere oder eben führende Rolle spielenden Familien (Dobó, Nádasdy, Thurzó, Rákóczi, Wesselényi, usw.). In dem ganzen Habsburgerreich ist es fast alleinstehend, dass die Dokumente der zur Zeit der Königin Maria Theresia und Kaisers Joseph II. aufgelösten Priesterorden auf uns blieb, im Ungarischen Königreich wurden aber diese Akten in das Archiv der Kammer eingeteilt. Zur Forschung der Orts- und Familiengeschichte ist die Sammlung Urbaria et Conscriptiones von grosser Bedeutung, in der die Konskriptionen, Aestimationen und Urbarien anderer Kameralsammlungen deponiert wurden.

Die Dokumente sind mithilfe von einem Inventarium, einem Repertorium, bzw. aufgrund zeitgenössischer und moderner Hilfsbücher zu forschen.

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Archiv der Zipser Kammer

Die Zipser Kammer wurde 1567 mit Residenz Kaschau aufgestellt, um die Finanzverwaltung der von Pressburg weitliegenden Gebiete zu versorgen. Ihre Zuständigkeit breitete sich auf die von Liptó, Hont, Nógrád östlich liegenden Komitate aus. Vor allem hatte sie die Aufgabe, die königlichen Einkünfte zu versorgen, und sie in den gegenosmanischen Kriegen zu verwenden, aber sie versah auch die politische und militärische Verwaltung des Landesteiles.

Die Dokumente des Archivs liegen meistens nach Aktentypen, darin in kronoligischer Reihenfolge. Im 19. Jh. wurden die Dokumente des Rechnungsamtes streng aussortiert.

Die Sprache der Dokumente ist Latein und Deutsch, teils Ungarisch. Ausser der zeitgenössischen Hilfsbücher stehen ein Inventarium, ein Repertorium, und zu den eingelaufenen Briefen Indices zur Verfügung.

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Archiv der Finanzverwaltung zur Zeit des Absolutismus

Das Archiv beinhaltet die Dokumente der zwischen 1849 und 1867 funktionierenden Finanzverwaltungsbehörden. Das System des Archivs ähnelt sich dem des Archivs der Zeit des Absolutismus (Sektion D), denn die Finanzverwaltung folgte auch in Zuständigkeit der jeweiligen Verwaltungseinteilung. Der Wirkungskreis der Finanzverwaltungsbehörden gleicht dem der vor 1848 existierenden Ungarischen Kammer.

Seit 1860 wurden die Distriktsfinanzverwaltungen in einer Landesfinanzverwaltung vereinigt. Zwischen 1861 und 1867 war sie auch in der Serbischen Woiwodschaft und dem Temeser Banat zuständig, diese Dokumente wurden nicht Jugoslawien ausgeliefert, die sind auch noch heute hier zu forschen.

Die Dokumente wurden nicht aussortiert, sie besitzen einen ungeheueren Quellenwert inbezug auf das Bergwerkwesen.

Die Forschung ist hauptsächlich von einem Repertorium, teils von zeitgenössischen Indices geholfen.

Die Sprache der Dokumente ist bis 1860 ausschliesslich Deutsch, ab 1861 Deutsch und Ungarisch.

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Archiv des Regium Causarum Directors

Der regium causarum directoratus funktionierte innerhalb der Ungarischen Kammer. Als Advokat des Thesaurariatus verfuhr er in jeder bürgerrechtlichen Angelegenheiten (erblose Verlassenschaften, Geltendmachung des Thesaurariatsrechtes in privaten Gutsprozessen, Eintreibung von Thesaurariatsforderungen, Rechtsverteidigung von Thesaurariatsmonopolen, Rechtsvertretung von Kameralgütern, Erschliessung und Erwerbung des königlichen Rechtes), wo der Thesaurariat finanziell interessiert war. Als Staatsanwalt der Heiligen Krone spielte er die Rolle des Anklägers in Majestätsbeleidigungs-, Landesverrats-, Geld- und Banknotenfälschungs-, Edelmetallschmuggels-, und Wuchereiangelegenheiten. Diese Funktion wurde nach 1848 abgeschafft, und während der Zeit des Absolutismus modifizierte sich ähnlich den anderen Zentralbehörden auch seine Zuständigkeit.

Das Archiv beinhaltet ausser der Dokumente des Direktorats, der unterstellten Staatsanwaltschaften, und des absolutistischen Finanzstaatsanwaltschaften auch noch Schriftennachlässe, die zusammen mit den erblosen Verlassenschaften hergelangten. Unter anderen befinden sich die Dokumente der ungarischen Jakobinischen Bewegung auch in diesem Archiv. Das Archiv enthält Dokumente von jedem Gebiet der ungarischen Rechtsübung, aber der Quellenwert wird manchen Orts reduziert, denn das Archivgut ist öfters lückenhaft und fragmentarisch.

Die Sprache der Dokumente ist Latein und Deutsch, kleinen Teils Ungarisch. Die Forschung wird durch ein Repertorium und handschriftliche Register unterstützt.

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Thesaurariatsbestände, die kein Archiv bilden

Zur Verwaltung der von den Türken zurückeroberten Neo-acquistica-Gebiete wurden der Wiener Hofkammer dirket unterstellte Kameraladministrationen aufgestellt. Die Ofner, Slawonische, Banater und Kroatische Kameraladministration versorgte nicht nur wirtschaftliche, sondern auch verwaltende und rechtspflegende Aufgaben. Auf dem unterstellten Gebiet organisierten sie die Steuerauferlegung und -eintreibung, den Verkauf von Gütern, die Einsiedlungen, die Post und die das Patronatsrecht betreffenden Angelegenheiten. Die Dokumente der Administrationen wurden streng aussortiert.

Zu diesen Beständen gehören auch die Kameraladministrationen hin, die 1785 von König Joseph II. mit der Vereinigung der Ungarischen Kammer und des Statthaltereirates aufgestellt wurden, und die dezentralisierte Kasseverwaltung versorgenden Kameraladminsitrationen, die meistens bis 1793 existierten. Hier befinden sich Dokumente von einigen Ämtern, die sich mit Steuerregulierung, Zollverwaltung, Bergwerks- und Salzangelegenheiten beschäftigten, und auch das fragmentarische Arhcivgut der Kameralgüter von Regéc, Sárospatak, Munkács, Óbuda, Visegrád, Sóvár, Ungvár, Diósgyőr-Tokaj.

Die Sprache der Dokumente ist Latein und Deutsch, teils Ungarisch. Die Forschung wird durch ein Inventarium, ein Repertorium, und handschriftliche Register unterstützt.

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